AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Nutzung des „Thanoz-KI-Assistenten und der unterliegenden Plattform“
§ 1 Allgemeines
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Firma IT-Service DGO, Breitwasen 14, 74594 Kreßberg (nachfolgend DGO“ oder „wir“ genannt), und ihren Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung des „Thanoz-Assistenten und dessen Platform“ (nachfolgend „Thanoz“ oder „Platform“ genannt).
2. Die vorliegenden AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 BGB. Unternehmer in diesem Sinne sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen wir auf Handelsebene in Geschäftsbeziehung treten (nachfolgend „Handelspartner“ genannt), oder die mit unseren Handelspartnern in Geschäftsbeziehung stehen (nachfolgend „Handelskunden“ genannt) und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Darüber hinaus gelten diese AGB auch gegenüber Endkunden (nachfolgend „Verbraucher“ genannt), sofern diese unsere Leistungen nutzen. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Sofern im Nachfolgenden Handelspartner, Handelskunden oder Verbraucher gemeint sind, werden diese im Sinne der Vereinfachung zusammenfassend als „Kunden“ bezeichnet.
Diese AGB gelten nur, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anderslautende Bestimmungen vereinbart werden oder gesetzliche Normen etwas Anderes zwingend vorschreiben.
3. Von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen der Geltung dieser abweichenden AGB ausdrücklich und in Schriftform zu. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen und in ihrer Kenntnis die uns obliegende Leistung erbringen.
4. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote und Dienstleistungen. Mit Erteilung des Auftrages, spätestens aber mit Entgegennahme unserer Leistungen, erklärt sich unser Kunde mit ihrer Geltung einverstanden. Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
5. Änderungen unserer AGB bedürfen der Schriftform. Diese werden dem Kunden in Textform mitgeteilt und erlangen Gültigkeit, sobald der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 6 Wochen widerspricht. Für den Fall des Widerspruchs durch den Kunden sind wir zur Kündigung eines bestehenden Dauerschuldverhältnisses innerhalb von einem Monat berechtigt.
6. Soweit vorstehend und im Folgenden in diesen AGB sowie in allen übrigen schriftlichen Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden ausschließlich die männliche Form verwendet wird, erfolgt dies allein im Interesse der sprachlichen Vereinfachung und besseren Lesbarkeit der Regelungen. Insoweit beziehen sich sprachliche Wendungen stets auf sämtliche Geschlechter (männlich/weiblich/divers).
§ 2 Leistungsgegenstand
1. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Nutzung des Online-Dienstes „Thanoz“. Dabei handelt es sich um ein KI-gestütztes Softwaretool, das es dem Nutzer ermöglicht, digitale Assistenten zu erstellen, zu konfigurieren und mit spezifischem Wissen auszustatten. Die Assistenten generieren auf Grundlage bereitgestellter Informationen sprachlich verfeinerte Ausgaben und dienen der Unterstützung bei typischen Anwendungsfällen wie der Beantwortung von Fragen zu Prozessen, Produkten oder individuellen Themenbereichen.
2. Der Dienst steht sowohl Unternehmern gemäß § 14 BGB als auch Verbrauchern gemäß § 13 BGB (nachfolgend gemeinsam „Nutzer“) zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt über ein webbasiertes System, das über ein Benutzerkonto zugänglich ist.
3. Die Nutzer können innerhalb des Systems Projekte anlegen, im Rahmen derer Assistenten erstellt und individuell im Hinblick auf Gestaltung, Sprache, Tonalität und inhaltliche Ausrichtung konfiguriert werden. Die Wissensgrundlage dieser Assistenten wird durch den Nutzer selbst bereitgestellt, beispielsweise durch das Hochladen von Dokumenten (z. B. PDF-Dateien), die Eingabe oder Einfügung von Texten, Sprachaufnahmen oder durch Verlinkung bzw. Analyse öffentlich zugänglicher Internetseiten.
4. Das System nutzt diese Daten, um mittels KI-basierter Algorithmen Inhalte aufzubereiten und in wohlformulierter Sprache bereitzustellen. Dies umfasst insbesondere die Generierung von Texten, die Beantwortung von Fragen, das Bereitstellen von Übersetzungen sowie die Unterstützung bei der Erstellung technischer Inhalte, etwa HTML-Formulare oder Rechenformeln.
5. Das System erkennt Eingabesprachen automatisch und kann auf Wunsch des Nutzers Ausgaben in verschiedenen Zielsprachen erzeugen. Die Nutzung ist sowohl in deutscher Sprache als auch in verschiedenen Fremdsprachen möglich.
6. Die Qualität und Genauigkeit der durch das System generierten Inhalte hängt maßgeblich von der Qualität der bereitgestellten Informationen und Eingaben ab. Thanoz stellt eine technische Dienstleistung bereit, übernimmt jedoch keine inhaltliche Prüfung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Zulässigkeit der durch das System erzeugten Inhalte.
§ 3 Nutzungsvoraussetzungen, Testphase und Lizenzen
2. Für die Nutzung von Thanoz ist eine aktive Internetverbindung zwingend erforderlich. Der Nutzer trägt hierfür selbst Sorge. Ohne bestehende Verbindung kann der Dienst nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden.
3. Nutzer können Thanoz im Rahmen einer kostenlosen Testphase (nachfolgend „Testlizenz“) für einen Zeitraum von bis zu 14 Kalendertagen testen. Während dieser Phase ist die Anzahl der möglichen Anfragen an das System technisch begrenzt. Nach Ablauf der Testlizenz wird der Nutzer zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements aufgefordert. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Testlizenz keine Umwandlung in ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis, wird das Benutzerkonto gesperrt und sämtliche im Rahmen der Testlizenz erzeugten Daten gelöscht.
4. DGO bietet verschiedene kostenpflichtige Nutzungsrechte (nachfolgend „Lizenzen“) an, insbesondere:
- die Handelslizenz für Geschäftskunden (Handelspartner),
- die Handelskundenlizenz für deren Endnutzer oder nachgelagerte Kunden,
- sowie Abonnements für Endkunden (Verbraucher), sofern angeboten.
5. Bestimmte Nutzergruppen, insbesondere Handelspartner und Handelskunden, erhalten innerhalb der Plattform die Möglichkeit, Bewertungen einzusehen und zu verwalten, sofern diese Funktion Bestandteil des gebuchten Pakets ist.
6. Handelspartner sind berechtigt, im Rahmen der Systemkonfiguration eigene Firmendaten, insbesondere das Unternehmenslogo sowie eigene Onlineplattformen (z. B. Internetseiten), in die Kundenverwaltung einzubinden. Diese Daten können innerhalb des Assistentensystems sichtbar gemacht oder zur Personalisierung verwendet werden.
7. Darüber hinaus können Handelspartner auf eine Auswertung sämtlicher durchgeführter Bewertungen ihrer Kunden zugreifen, sofern diese Funktion Bestandteil der Lizenzvereinbarung ist. Die Darstellung erfolgt in aggregierter und übersichtlicher Form.
§ 4 Besondere Regelungen zur Nutzung von Thanoz
1. Zur Sicherstellung der Funktionalität von Thanoz ist der Nutzer verpflichtet, sämtliche Fragen des Konfigurators vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zu ungenauen oder realitätsfernen Ergebnissen führen. Der Nutzer verpflichtet sich ferner, alle von Thanoz ermittelten Ergebnisse eigenverantwortlich auf Plausibilität und Richtigkeit zu prüfen, bevor darauf aufbauende Entscheidungen getroffen werden.
2. Die vom System generierten Angaben zu Komponenten, Materialien, Montagemitteln oder sonstigen Parametern sind rechnerisch ermittelte Näherungswerte. Diese Werte dienen ausschließlich der Orientierung und stellen keine rechtsverbindliche Grundlage dar. DGO übernimmt keinerlei Haftung für Entscheidungen, Verträge oder Maßnahmen, die auf Basis der durch Thanoz ermittelten Werte von Handelspartnern, Handelskunden oder Endkunden getroffen werden.
3. Bei Nutzung bestimmter Funktionen von Thanoz – insbesondere der intelligenten Assistenten und der Inhalteingabe – werden Nutzereingaben an externe Dienstleister, insbesondere an die OpenAI L.L.C. (USA), übermittelt und dort verarbeitet bzw. in sogenannten Vektor-Datenbanken („Vectorstore“) gespeichert. Im Rahmen der Nutzung von Thanoz werden bestimmte Daten, insbesondere Konfigurationsdaten, zur Analyse und Verbesserung der Services an Drittanbieter (insbesondere an die OpenAI Inc. als Betreiberin des KI-Moduls) übermittelt und dort unter Umständen temporär gespeichert (sog. „Vectorstore“-Verarbeitung). Der Kunde ist verpflichtet, vor der Eingabe oder Nutzung personenbezogener Daten über Thanoz sicherzustellen, dass hierfür eine ausdrückliche und dokumentierte Einwilligung der jeweils betroffenen Person nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze vorliegt. Ohne eine solche Einwilligung dürfen personenbezogene Daten nicht verarbeitet werden. Der Kunde stellt sicher, dass er alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt, insbesondere hinsichtlich Transparenz, Informationspflichten und ggf. Auftragsverarbeitung.
4. Diese Verarbeitung kann, je nach Nutzung, auch personenbezogene Daten betreffen. Eine Nutzung der betreffenden Funktionen ist daher ausschließlich mit ausdrücklicher und informierter Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zulässig. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass er selbst zur Übermittlung solcher Daten berechtigt ist und erforderlichenfalls die datenschutzrechtliche Einwilligung Dritter einholt.
5. DGO stellt dem Nutzer alle erforderlichen Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen einer gesonderten Datenschutzerklärung bereit. Ohne erteilte Einwilligung dürfen die betreffenden Funktionen nicht genutzt werden. DGO behält sich das Recht vor, bestimmte Funktionalitäten bei ausbleibender Zustimmung technisch zu sperren.
§ 4 Leistungen durch Dritte
DGO ist berechtigt, sich zur Erbringung sämtlicher vertraglich geschuldeter Leistungen gegenüber dem Kunden nach eigenem Ermessen Subunternehmer oder anderer Dienstleister zu bedienen, insbesondere für das Hosting, den E-Mail-Versand oder Messengerdienste.
§ 5 Leistungsänderungen
1. DGO kann Thanoz und sämtliche dazu gehörenden Applikationen ändern, soweit dies aus rechtlichen, tatsächlichen oder anwendungstechnischen Gründen erforderlich und/oder sinnvoll ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist aufgrund
a. einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage (Gesetzesänderung oder Rechtsprechung)
b. geänderten technischen Rahmenbedingungen (z.B. neue Browserversionen oder technische Standards) oder
c. des erforderlichen Schutzes der Systemsicherheit.
2. Daneben ist DGO berechtigt, Thanoz und die weiteren Applikationen im Rahmen einer erforderlichen Fortentwicklung zu ändern (z.B. Abschaltung alter Funktionen, die durch neue weitgehend ersetzt wurden). DGO wird den Kunden hierbei auf für ihn nicht nur unwesentlich nachteilige Änderungen rechtzeitig, in der Regel vier Wochen vor dem Inkrafttreten hinweisen. Die Zustimmung des Kunden zu einer solchen Änderung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht bis zum Änderungstermin schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Bei der Ankündigung der Änderung wird DGO auf diese Rechtsfolge noch einmal gesondert hinweisen. Würde die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien zu Lasten des Kunden nicht nur unerheblich stören, unterbleibt die Änderung.
3. DGO behält sich das Recht vor, die in der Plattform enthaltenen Leistungen und/oder Funktionalitäten zu erweitern, zu verringern, zu verändern oder sonstige Weiterentwicklungen an der Plattform vorzunehmen. Im Falle einer erheblichen Einschränkung der Leistungen und/oder Funktionalitäten an der Platform steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrages zu, soweit das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung mehr als unwesentlich beeinträchtigt ist und die Parteien keine Regelung zur Fortsetzung des Vertrages zu veränderten Bedingungen (Anpassung des Vertrags) vereinbaren können.
4. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen von Thanoz sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen dürfen nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, soweit dies aus technischen Gründen notwendig ist. Im Übrigen verpflichtet sich DGO derartige Maßnahmen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchzuführen.
§ 6 Zugang und Registrierung
1. Für die Nutzung von Thanoz ist eine vorherige Registrierung im Nutzerportal erforderlich. Im Rahmen der Registrierung wird ein persönliches Anwenderkonto eingerichtet.
2. Jede natürliche oder juristische Person darf sich nur einmal registrieren. Die bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Änderungen dieser Daten sind vom Nutzer unverzüglich im Anwenderkonto zu aktualisieren.
3. Das Anwenderkonto ist personengebunden und nicht auf Dritte übertragbar. Eine Nutzung durch nicht autorisierte Personen ist unzulässig.
4. Der Zugang zum Portal wird erst freigeschaltet, nachdem der Nutzer folgenden Regelwerken ausdrücklich zugestimmt hat:
- den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von DGO,
- der Datenschutzerklärung,
- sowie der Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere im Rahmen der Weiterleitung an Drittanbieter (z. B. OpenAI L.L.C.).
§ 7 Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung
1. Allein durch den Zugriff auf das Portal oder die Nutzung der Software kommt weder ein Vertragsangebot noch ein Kaufvertrag zustande. Ein kostenpflichtiges Nutzungsverhältnis ist gesondert zu vereinbaren.
2. Die Testlizenz beginnt mit der Freischaltung des Anwenderkontos und ist auf eine Dauer von 14 Kalendertagen begrenzt. Die Testlizenz endet automatisch mit Ablauf der Frist. Es erfolgt keine automatische Umwandlung in eine kostenpflichtige Lizenz. Wird keine kostenpflichtige Lizenz abgeschlossen, endet der Zugang zum Portal mit Ablauf der Testphase.
3. Für den Erwerb einer kostenpflichtigen Handels-, Handelskunden- oder Endkundenlizenz ist eine gesonderte Bestellung erforderlich. Die jeweils gültigen Lizenzpreise sind unter https://www.thanoz.com/plans veröffentlicht. Ein Vertrag kommt erst mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch DGO zustande.
4. Der Kunde kann zwischen folgenden Lizenzmodellen wählen:
- Monatlich kündbare Lizenz: Die Laufzeit beginnt mit Vertragsabschluss und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern keine Kündigung mit einer Frist von 7 Kalendertagen zum Monatsende erfolgt. Die Abrechnung erfolgt jeweils zu Monatsbeginn im Voraus.
- Jahreslizenz: Die Laufzeit beträgt 12 Monate. Sie verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern keine Kündigung mindestens drei (3) Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgt. Erfolgt die Kündigung fristgerecht, erhält der Kunde bei Abschluss einer neuen Jahreslizenz einen Rabatt in Höhe von 10 % auf den regulären Preis.
5. Die Kündigung kann jederzeit im Kunden-Backend ausgelöst werden. Sie wird jedoch – je nach Lizenzmodell – erst zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin wirksam (z. B. zum Ablauf der Vertragslaufzeit bei Jahreslizenzen). Nach Auslösung wird dem Kunden eine automatische Bestätigung inklusive Kündigungsdatum und verbleibender Laufzeit übermittelt.
6. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei schuldhaft gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.
§ 8 Support
1. DGO stellt zur Unterstützung bei technischen Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Nutzung von Thanoz einen E-Mail-Support zur Verfügung.
2. Der Support wird zu den regulären Supportzeiten von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 16:00 Uhr (MEZ) angeboten. Ausgenommen sind bundesweite gesetzliche Feiertage sowie der 24. und 31. Dezember.
3. Die durchschnittliche Reaktionszeit auf Anfragen beträgt maximal 36 Stunden. Anfragen außerhalb der Supportzeiten gelten als am nächsten Werktag eingegangen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Reaktionszeit besteht nicht.
§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Die Nutzung der kostenpflichtigen Versionen von Thanoz setzt den Erwerb eines entsprechenden Lizenzmodells voraus. Es stehen drei standardisierte Abonnementmodelle („Basis“, „Pro“, „Premium“) sowie ein individuell verhandelbares „Enterprise“-Modell zur Verfügung. Die jeweils aktuellen Leistungen und Preise ergeben sich aus dem Preisverzeichnis unter https://www.thanoz.com/plans.
2. Die Abonnementgebühr ist als jährliche Vorauszahlung fällig. Die Abrechnung erfolgt bei Vertragsbeginn sowie jeweils zu Beginn eines neuen Vertragsjahres. Die Rechnung wird in elektronischer Form (PDF) an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse versendet.
3. Die Zahlung erfolgt nach Absprache durch Überweisung oder im Rahmen eines SEPA-Lastschriftverfahrens. Sofern Letzteres vereinbart wurde, verpflichtet sich der Kunde, ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Der Einzug erfolgt jährlich im Voraus.
4. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Individuelle Zusatzleistungen, Weiterentwicklungen oder Anpassungen werden gesondert vereinbart und separat berechnet.
§ 9a Zahlungsabwicklung und SEPA-Lastschrift
Die Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich über den zertifizierten Zahlungsdienstleister Mollie B.V., Keizersgracht 126, 1015 CW Amsterdam, Niederlande. Wir speichern keine vertraulichen Zahlungsdaten wie Bankverbindung oder Kreditkartennummern auf unseren eigenen Systemen.
Ihre Zahlungsdaten werden ausschließlich zum Zweck der Zahlungsabwicklung an Mollie übermittelt und dort gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Bei Auswahl eines Abonnements erfolgt die wiederkehrende Belastung automatisiert durch Mollie, entsprechend dem von Ihnen gewählten Zahlungsintervall und der Zahlungsmethode.
Hinweis bei SEPA-Lastschrift: Die erste Abbuchung gilt gleichzeitig als Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Sie erhalten vor jeder Abbuchung eine entsprechende Ankündigung per E-Mail an die bei der Registrierung angegebene Adresse.
§ 10 Zahlungsverzug
1. Gerät der Kunde mit der Zahlung für zwei aufeinanderfolgende Monate oder in einem Zeitraum von mehr als zwei Monaten mit einem Betrag in Verzug, der mindestens 50 % der gesamten Jahresgebühr oder dem Doppelten einer monatlichen Grundgebühr entspricht, ist DGO berechtigt, nach vorheriger Mahnung und Fristsetzung:
- den Zugang zur Plattform und allen zugehörigen Applikationen vorübergehend zu sperren und/oder
- das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.
2. Bei schuldhaftem Zahlungsverzug oder bei Bekanntwerden von Zahlungsausfallrisiken (z. B. Rücklastschriften, Wechselprotest) behält sich DGO folgende Maßnahmen vor:
- a) Rücktritt von bestehenden Verträgen mit Schadensersatzverlangen,
- b) Anforderung oder Verwertung von Sicherheiten,
- c) Fälligstellung sämtlicher offener Forderungen und Vorauszahlung für zukünftige Leistungen,
- d) Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zzgl. Umsatzsteuer, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird,
- e) Geltendmachung weiterer Verzugsschäden gegen Nachweis.
3. Das unter Ziffer 2 lit. c genannte Recht steht DGO auch dann zu, wenn objektive Anhaltspunkte vorliegen, die die Bonität des Kunden ernsthaft infrage stellen.
4. Wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet, so entfallen rückwirkend alle Rabatte, Skonti oder Boni auf noch nicht bezahlte Rechnungen.
§ 11 Pflichten von DGO
1. DGO verpflichtet sich, die Software Thanoz auf von ihr betriebenen oder beauftragten Servern zu hosten und dem Kunden über eine gesondert mitgeteilte URL zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Erreichbarkeit erfolgt webbasiert über einen gängigen Internetbrowser.
2. DGO verpflichtet sich, alle angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform zu gewährleisten. DGO sichert die vereinbarte Beschaffenheit und Funktionalität von Thanoz zu, wobei der Kunde ausdrücklich darüber informiert wurde, dass sich die Plattform in einem fortlaufenden Prozess der Anwendungserweiterung und Optimierung befindet.
3. DGO gewährleistet, dass Thanoz bei vertragsgemäßer Nutzung frei von Rechten Dritter ist. Die Gewährleistung entfällt, wenn die Plattform in einer Hardware- oder Softwareumgebung betrieben wird, die nicht den in der Produktbeschreibung, technischen Anforderungen oder anderweitig dokumentierten Vorgaben entspricht und für die Thanoz nicht ausdrücklich freigegeben ist.
4. DGO überwacht die Funktionsfähigkeit der Plattform kontinuierlich und verpflichtet sich, bekannte technische Fehler und Störungen zeitnah zu beheben. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass Software nach dem Stand der Technik niemals völlig fehlerfrei sein kann.
5. DGO trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der vom Kunden verarbeiteten Daten vor Verlust, Veränderung und unbefugtem Zugriff. Hierzu gehören regelmäßige Backups, Firewalls, Zugriffskontrollen und Verschlüsselungstechnologien.
6. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm bereitgestellten Zugangsdaten (z. B. Benutzername und Passwort) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Ein Verlust oder eine unbefugte Kenntnisnahme dieser Daten durch Dritte ist DGO unverzüglich anzuzeigen.
7. DGO erfüllt sämtliche Anforderungen an den Datenschutz gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu). Die technischen und organisatorischen Maßnahmen richten sich insbesondere nach Art. 32 DSGVO.
8. Ein Anspruch des Kunden auf Zugang zu den Betriebsstätten, Serverräumen oder Systemkomponenten von DGO besteht nicht. Hiervon unberührt bleiben Prüfungsrechte des Datenschutzbeauftragten des Kunden nach vorheriger schriftlicher Ankündigung, sofern und soweit diese zur Kontrolle der datenschutzkonformen Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne von Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO erforderlich sind.
§ 12 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
1. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche vereinbarten Entgelte fristgerecht, unbar und ohne Abzug per Überweisung, Lastschrift oder anderer von DGO zugelassener Zahlungsmethoden zu begleichen. Kosten infolge nicht eingelöster oder zurückgereichter Lastschriften hat der Kunde zu tragen, sofern er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat.
2. Die Nutzung von Thanoz ist ausschließlich dem Kunden sowie den durch ihn benannten berechtigten Mitarbeitern gestattet. Der Kunde hat diese Personen zur Einhaltung dieser AGB und weiterer vertraglicher Regelungen zu verpflichten und Veränderungen im Nutzerkreis (z. B. durch Personalwechsel) DGO unverzüglich mitzuteilen.
3. Zugangsdaten (Benutzername, Passwort, Authentifizierungsmerkmale) dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Kunde trägt die Verantwortung für jede unbefugte Nutzung, sofern er diese zu vertreten hat. Ein Verlust oder Missbrauch ist DGO unverzüglich zu melden.
4. Der Kunde verpflichtet sich, Thanoz ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten und gesetzlich zulässigen Zwecke zu nutzen. Insbesondere wird er keine Rechte Dritter (z. B. Urheber-, Marken-, Datenschutzrechte) verletzen, keine schädlichen Inhalte verbreiten und keine gesetzlichen Vorschriften (z. B. Wettbewerbs-, Datenschutz- oder Strafrecht) verletzen.
5. Werbliche E-Mails über Thanoz dürfen nur an Empfänger versendet werden, die hierzu eine gültige Einwilligung erteilt haben oder bei denen eine Ausnahme nach § 7 Abs. 3 UWG vorliegt. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit des E-Mail-Versands selbst verantwortlich. Es wird auf die „eco Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing“ verwiesen.
6. Sofern der Kunde im Rahmen der Nutzung von Thanoz personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt, ist er selbst verantwortlich für die rechtmäßige Datenverarbeitung und hat insbesondere erforderliche Einwilligungen einzuholen oder gesetzliche Erlaubnistatbestände sicherzustellen.
7. Dem Kunden ist es untersagt, Thanoz zur Verbreitung oder Verlinkung rechtswidriger oder sittenwidriger Inhalte zu nutzen, insbesondere solcher, die strafrechtlich relevant, jugendgefährdend oder diskriminierend sind oder die dem Ansehen von DGO schaden können.
8. Jede Form von Hacking, Datenmanipulation, unbefugtem Datenzugriff oder sonstigem Missbrauch von Thanoz ist untersagt. Gleiches gilt für Eingriffe in Netzwerke oder Systeme von DGO oder deren technische Infrastruktur.
9. Der Kunde stellt DGO von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung von Thanoz durch ihn oder berechtigte Nutzer beruhen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen Datenschutz-, Urheber- oder Wettbewerbsrecht. Der Kunde ist verpflichtet, DGO unverzüglich zu informieren, sobald er von der drohenden oder erfolgten Geltendmachung solcher Ansprüche Kenntnis erlangt.
10. Der Kunde ist verpflichtet, eigene Datenbestände regelmäßig eigenverantwortlich durch geeignete Maßnahmen zu sichern, insbesondere durch lokale Kopien. Auf Wunsch kann DGO die Daten in einem gängigen Format zum Download bereitstellen.
11. Vor dem Hochladen oder Versenden von Daten an DGO hat der Kunde geeignete Virenschutzprogramme einzusetzen und seine Daten auf Schadsoftware zu prüfen.
12. Ergibt eine Störungsmeldung des Kunden, dass keine Störung im Verantwortungsbereich von DGO vorliegt, und hätte der Kunde dies durch zumutbare Fehlersuche erkennen können, ist DGO berechtigt, dem Kunden die dadurch entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
13. Nach Vertragsende besteht kein Anspruch des Kunden auf Zugriff auf seine gespeicherten Datenbestände in Thanoz. Der Kunde ist daher verpflichtet, alle gesetzlich aufbewahrungspflichtigen Daten rechtzeitig zu sichern und zu archivieren.
14. Der Kunde hat bei der Nutzung von Thanoz die jeweils geltenden Systemvoraussetzungen zu erfüllen. Sofern keine abweichenden Mitteilungen erfolgen, ist eine aktuelle Desktop-Version von Google Chrome oder Mozilla Firefox zu verwenden. Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.
15. Verarbeitet der Kunde personenbezogene Daten über Thanoz, sichert er zu, hierzu gemäß DSGVO und BDSG berechtigt zu sein, und stellt DGO insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
§ 13 Nutzungsrecht
1. Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte, einfache Nutzungsrecht, auf Thanoz zuzugreifen und mittels eines Browsers die mit der Platform verbundenen Funktionalitäten gemäß den bestehenden Vereinbarungen und auf Grundlage dieser AGB zu nutzen. Darüber hinaus gehende Rechte, insbesondere an der die Urheberrechte an der Platform und an sämtlichen künftigen Weiterentwicklungen hieran stehen ausschließlich DGO zu.
2. Der Kunde ist nicht berechtigt Thanoz über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Platform Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere steht dem Kunden nicht das Recht zu, Thanoz ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu veräußern und/oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.
3. Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde DGO auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Dritten zu machen.
4. Soweit DGO dem Kunden einen fremden, d.h. von Dritten erstellte Platform zur Nutzung überlässt, sind die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte dem Umfang nach auf die Nutzungsrechte beschränkt, welche DGO an dieser Platform eingeräumt wurden. DGO wird dem Kunden den Umfang der von einem dritten Lizenzgeber eingeräumten Nutzungsrechte mitteilen.
§ 14 Vertragswidrige Nutzung
1. DGO ist berechtigt, im Falle einer rechtswidrigen Nutzung von Thanoz durch den Kunden, insbesondere im Falle eines schuldhaften Zuwiderhandelns des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen gegen die Bestimmungen dieser AGB oder sonstige vertragliche Vereinbarungen den Zugang zur Platform und zu dessen Daten zu sperren.
2. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber DGO sichergestellt ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt DGO ausdrücklich vorbehalten.
§ 15 Haftung
1. DGO haftet gegenüber dem Kunden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von DGO sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DGO im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet DGO nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der gesamten Vergütung pro Vertragsjahr.
3. Die Haftung von DGO wegen leichter Fahrlässigkeit auf Schadens- und Aufwendungsersatz – unabhängig vom Rechtsgrund – ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist, ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung von DGO auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
4. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
§ 16 Höhere Gewalt
1. DGO ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
2. Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streik, Unruhen, Enteignungen, Epidemien, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von DGO nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen.
3. Ebenso ist DGO von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit sofern DGO es aus Sicherheitsgründen für erforderlich hält und angemessene Vorkehrungen zur Sicherheit getroffen hatte, den Dienst vorübergehend auszusetzen, z.B. bei einer „Denial-of-Service-Attacke“ bzw. einer schweren Sicherheitslücke in einer genutzten Fremd-Software ohne verfügbaren Patch.
4. Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.
§ 17 Schlussbestimmungen
1. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus einem Nutzungsvertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von DGO auf Dritte übertragen. DGO ist hingegen berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag an ein Konzernunternehmen im Sinne von § 15 Aktiengesetz zu übertragen, ohne dass dies einer Zustimmung des Kunden bedarf.
2. Anfallende Internet-Verbindungskosten (Telekommunikationskosten) sowie sonstige Kosten (z.B. Strom) die anlässlich der Nutzung von Thanoz beim Kunden entstehen trägt der Kunde selbst.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Zeven.
4. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
5. Soweit eine oder mehrere der Klauseln dieser AGB unwirksam sind oder im Laufe der Zeit werden sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klauseln treten die gesetzlichen Regelungen. Die gesetzlichen Regelungen gelten auch im Falle einer Regelungslücke.
Kreßberg, im August 2025
IT-Service DGO
Einwilligungserklärung für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Hiermit willige ich ein, dass DGO folgende personenbezogene Daten
in anonymisierte Form auch an ausgewählte Dritte wie Geschäftspartner, Lieferanten und Subunternehmer, mit denen wir zusammenarbeiten, weitergeben darf. Dies geschieht zum Beispiel um unsere Lieferanten über die Bedürfnisse unser Kunden zu informieren und somit Produkte und Services zu verbessern.
Hierzu schließen wir mit den erwähnten Unternehmen eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ab, dies es untersagt, Ihre personenbezogenen Daten für andere als die von uns angeforderten oder gesetzlich vorgeschriebenen Zwecke zu verwenden. Ihre personenbezogenen Daten werden auf Servern in der Europäischen Union gespeichert.
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen kann, indem ich postalisch oder per E- Mail meinen Widerruf gegen die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten an
IT-Service DGO
Breitwasen 14
74594 Kreßberg
Tel: 07957 / 4119898
E- Mail: info@dgoit.de mitteile.
DGO weist Sie ausdrücklich daraufhin, dass Sie ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und der Datenübertragbarkeit (Art. 15-21 DS-GVO) sowie auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO) haben. Weitere Informationen hierzu sind auf der Platform im Bereich „Datenschutz“ zu finden.